NEUGKEITEN

Neue rechtsvorschriften für ferienvermietungen

Mit Inkrafttreten des Erlasses 28/2016 vom 2. Februar über Ferienwohnungen in Andalusien sind die zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen, die auf dem Gebiet der Autonomen Region Andalusien gewohnheitsmäßig entgeltlich zu touristischen Zwecken vermietet werden, ab dem kommenden 12. Mai im Andalusischen Tourismusverzeichnis einzutragen

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